Hinweise für Veranstalter

Ob Plakatierungsverordnung oder Themen zur Veranstaltungssicherheit sind bitte zu beachten:


Plakatierungsverordnung von Rainbach i.M.

Damit kein "Wildwuchs" an Transparenten und Plakaten entsteht, wurden speziell für die Orte Rainbach und Summerau gesonderte Zonen ausgewiesen. Dennoch gilt auch hier sich mit Grundbesitzer vorab abzustimmen: Plakatierungs-undWerbeflächen_Verordnung2024[1].pdf herunterladen (0.88 MB)

Oö. Veranstaltungssicherheits-Verordnung


Das wesentliche Reglement für den Veranstalter: Klicke hier (Weiterleitung zum Rechts-Informations-System - RIS)

OÖ. Veranstaltungssicherheits-Gesetz (Bekanntgabe einer Veranstaltung)

Regelwerk für Behörde & Veranstalter: Klicke hier (Weiterleitung zum Rechts-Informations-System - RIS)

Bekanntgabe der Veranstaltung bei der Behörde - im Wesentlichen werden zwei Arten unterschieden:

Hygiene bei Festveranstaltung

Ein Leitfaden als Hilfestellung für Veranstalter: Hygiene bei Festveranstaltungen.pdf herunterladen (0.17 MB)

"Mehrweggebot" bei Speisen- und Getränkeausgabe

Seit Anfang 2022 ist nach dem OÖ. Abfallwirtschaftsgesetz (§4) die Abfallvermeidung bei Veranstaltung verpflichtend.

Mehrweggebot - Infoschreiben der OÖ. Landesregierung.pdf herunterladen (0.03 MB)

Mehrweggebot - Zusammenfassung (Version 2023).pdf herunterladen (0.28 MB)

Hinweis: Flüssiggas-Verordnung

Die Verwendung, sowie Lagerung von Flüssiggas und die Einhaltung von Sicherheitsabständen sind entscheidende Aspekte. Folgende Zusammenfassung - über eine sichere Handhabung bei Veranstaltungen - soll einen ersten Überblick geben: Hinweis Flüssiggasverordnung.pdf  (0.38 MB)

Benützungskonditionen Schulcampus und Pferdeisenbahnhof

Schulcampus Rainbach i. M.:

In Rainbach ansässige Vereine und Institutionen  wird die Möglichkeit gegeben 

  • den Mehrzwecksaal bei der Volksschule, 
  • das Foyer zwischen Mittel- und Volksschule, 
  • den Turnsaal im Kindergarten, oder
  • in Ausnahmefällen auch den Turnsaal bei der Mittelschule und
  • Bühnenelemente (Verleihung)

zu benützen. Bei Einhaltung des allgemeinen Reglements (siehe Formulare unter "Sonstiges" - bzw. klicke hier) wird bei der Gebührenentrichtung bei den Räumlichkeiten im wesentlichen unter "außertourliche" und "herkömmliche" Benützung unterschieden. 

 

Pferdeeisenbahnhof:

Sie möchten für Ihre Veranstaltung den Pferdeeisenbahnhof benützen?
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