Windkraft - Volksbefragung am 2. Juni

Aushängezeitraum: 29.03.2024 - 02.06.2024

Die Volksbefragung wird laut § 38 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit der Kommunalwahlordnung für Sonntag, den 2. Juni 2024 ausgeschrieben. Die Fragestellung lautet:

"Sollen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Rainbach im Mühlkreis Windkraftanlagen errichtet werden?"

Weiteres in der hierzu veröffentlichten Kundmachung, bzw. in laufenden Publikationen.


Kundmachung zur Volksbefragung am 2. Juni

Unter folgendem Link steht die hierzu ergangene Kundmachung für diese Volksbefragung als Download zur Verfügung - KDM_Volksbefragung24Wind.pdf herunterladen (0.04 MB)

Kundmachung über Auflegung des Wählerverzeichnis

Unter folgendem Link steht die Kundmachung zur Auflegung des Wählerverzeichnis zur Verfügung - KDM_Auflegung_WVZ_Volksbefragung.pdf herunterladen (0.1 MB)

Gemäß der OÖ. Gemeindeordnung ist das WVZ eine Woche öffentlich aufzulegen. Zu dieser Volksbefragung geschieht dies in der Zeit von 8 bis 15. April 2024.

Kundmachung gemäß OÖ. Kommunalwahlordnung