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In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Freistadt sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.
Diese Verordnung tritt mit 12.März 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.Oktober 2025 außer Kraft.