Verhaltensregeln

Fair Play Regeln

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Radfahren und Natur genießen: Regeln für ein respektvolles Miteinander auf Forststraßen

Die sommerlichen Temperaturen bieten die perfekte Gelegenheit, die Natur auf dem Fahrrad zu erkunden und die erfrischende Luft der Wälder zu genießen. Doch um die Balance zwischen Freizeitaktivitäten und Naturschutz zu wahren, ist es entscheidend, bestimmte Regeln einzuhalten. In den letzten Wochen kam es vermehrt zu unerlaubten Befahrungen von Forststraßen im Mühlviertel durch Radfahrer*innen, die nicht nur die Regeln missachteten, sondern auch das Forstpersonal respektlos behandelten. Für ein harmonisches Miteinander ist es wichtig, sich an die geltenden Bestimmungen für die Nutzung von Forststraßen zu halten.


Regeln für die Nutzung von Forststraßen

Radfahren ist ausschließlich auf freigegebenen und gekennzeichneten Forststraßen sowie öffentlichen Wegen gestattet. Motorisierte Fahrzeuge und Reiten sind auf diesen Strecken verboten. Müllentsorgung, Lagerfeuer und andere Störungen sind untersagt. Forstschutzorgane haben das Recht, Identitätsfeststellungen durchzuführen und bei Bedarf Personen vorläufig festzunehmen. Wer von einem Forstschutzorgan angesprochen wird, ist verpflichtet, kooperativ zu handeln.


Appell für ein respektvolles Miteinander

Um ein gutes Miteinander zu gewährleisten und die touristischen Wege auch in Zukunft offen zu halten ist es von großer Bedeutung, nur die freigegeben Wege zu benutzen und Grundeigentümern sowie dem Forstpersonal mit Respekt zu begegnen. Vereine, Tourismusverantwortliche und Radgruppen sind aufgerufen, ihre Mitglieder und Gäste über die geltenden Bestimmungen zu informieren und ein rücksichtsvolles Verhalten im Wald zu fördern. Nur durch gemeinsames Engagement kann ein harmonisches Miteinander gewährleistet werden.