Projekte und Kooperationen

Marktgestaltung

S-10 Schnellstraße

Interkommunale Betriebsansiedelung (INKOBA)

Ein Zusammenschluss der 27 Gemeinden des Bezirkes um lukrative Betriebsbaugebiete anzubieten.

Hauptziele sind die Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Betriebe und Arbeitsplätze sowie die Ansiedlung neuer Betriebe und Erweiterung des Arbeitsplatzangebotes. INKOBA bietet professionelle und effiziente Dienstleistung im Bereich der regionalen Standortentwicklung und Betriebsansiedlung mit sichtbaren Erfolgen. Aktuell werden Standorte entlang der B 310 und der S 10 angeboten (Zur Website der INKOBA).

Gebäudeliste ("Gebäudeinventar") lt. EEDIII-Richtlinie

Die EED III-Richtlinie („Energieeffizienzrichtlinie III“) ist eine EU-Vorgabe, die Gemeinden verpflichtet, konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu setzen – besonders bei öffentlichen Gebäuden. Die EED III ist Teil des europäischen „Green Deal“ und soll zur Klimaneutralität bis 2050 beitragen.


Bedeutung für Gemeinden

  • Ziel ist die jährliche Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs im öffentlichen Sektor um mindestens 1,9% gegenüber dem Jahr 2021.
  • Kleine und mittelgroße Gemeinden sind gestaffelt betroffen: Gemeinden unter 50.000 Einwohner:innen ab 2027, solche unter 5.000 Einwohner:innen ab 2030.
  • Gemeinden müssen ab Oktober 2025 jährlich mindestens 3% ihrer beheizten/konditionierten öffentlichen Gebäudeflächen (>250 m²) zu Niedrigstenergiegebäuden sanieren oder effizient renovieren. Oder es wird ein „alternativer Ansatz“ gewählt. Siehe folgenden Punkt.
  • Die Möglichkeit eines „alternativen Ansatzes“ erlaubt, zunächst andere wirksame Energiesparmaßnahmen umzusetzen und die Gebäude bis spätestens 2040 auf den Standard von Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäuden zu bringen (diese Variante wählte die Marktgemeinde Rainbach i. M.).
  • Hierzu ist eine Auflistung der betreffenden Gebäude (Gebäudeinventar) mit Angaben zu Fläche, Energieverbrauch und -ausweisen zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.
  • Sozialwohnungen und denkmalgeschützte Gebäude können von den Sanierungspflichten ausgenommen werden.


Zusammenfassung – Marktgemeinde Rainbach i. M.

  • Erstellung einer Gebäudeauflistung (bezeichnet als Gebäudeinventar)
  • Möglichkeit eines alternativen Ansatzes* mit Renovierungspass.
    Konkret: Jährliche Erstellung von Renovierungs-Energieausweisen für 3 % der Fläche der Gemeindegebäude und Sanierung dieser bis 2040 (auf Niedrigstenergiehaus) – zugleich jährliche Energieeinsparung bei den betreffenden Gebäuden durch alternative Maßnahmen.
    Bereits getätigte Sanierungen können miteingerechnet werden.

*) zB. Einzelbauteilsanierungen, Austausch und Modernisierung gebäudetechnischer Systeme (Heizungssanierung), Umstellung auf energieeffiziente Geräte oder Beleuchtung, Verringerung der Fläche von beheizten Gebäuden, Raumtemperatursenkung (Maßnahmen zur Verhaltensänderung), andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz von Gemeinde-Gebäuden. 


Die EED III stellt große (finanzielle) Herausforderungen für Gemeinden dar, ist aber ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Verbesserung des öffentlichen Gebäudebestands.


Gebäudeliste (Gebäudeinventarliste gem. EEDIII) - Marktgemeinde Rainbach i. M.