OÖ Hundehaltegesetz NEU ab 01. Dezember 2024

Veröffentlichungsdatum27.11.2024Lesedauer1 MinuteKategorienNeuigkeiten
staffordshir bullterrier

OÖ Hundehaltegesetz NEU 2024

Ab dem 01.12.2024 gilt in Oberösterreich das neue Hundehaltegesetz: 
Dies schreibt Folgendes vor:


GROSSE HUNDE

Alle ab dem 01.12.2024 NEU angemeldeten Hunde, die ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Widerristhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg erreicht haben (tierärztliche Feststellung ab dem vollendeten 12.Lebensmonat), müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen. „Große Hunde“, die bei einer NEUANMELDUNG bereits das 8.Lebensjahr vollendet haben, müssen diese Prüfung nicht mehr absolvieren.


SPEZIELLE RASSEN

Für spezielle Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu) muss unabhängig von Größe und Gewicht eine 
Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden.
Die oben genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander müssen, wenn sie zum Stichtag (01.12.2024) das 8.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeitsprüfung in jedem Fall ablegen (auch bereits angemeldete Hunde).


FRISTEN

Generell gelten für „Große Hunde“ und „Spezielle Hunde“ folgende Fristen:
    * Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat
    * Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden. 
       Dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat vollendet haben.
Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen bis zum vollendeten 18.Lebensmonat die Prüfung absolvieren.


SACHKUNDENACHWEIS

Der gesetzlich verpflichtende Sachkundenachweis bleibt unverändert.

Weitere Informationen zum Thema „Hundehaltung und neues OÖ Hundehaltegesetz 2024“ sind auf der Website des Landes OÖ – sichermithund.at abrufbar.

Auf der Homepage des Landes Oberösterreich (land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Sicherheit und Ordnung > Verwaltungspolizei > OÖ. Hundehaltegesetz) werden die Anbieter der Sachkundekurse in Oberösterreich veröffentlicht. Weiters werden dort Informationen bzw. Links zu jenen Organisationen und Personen veröffentlicht, die einerseits die zukünftige Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) abnehmen und andererseits als verhaltensmedizinische Evaluierer zur Verfügung stehen.