Marktgemeinde Rainbach im Mühlkreis
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Aushängezeitraum: 03.01.2025 - 14.02.2025
Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung den Flächenwidmungsplan zu erlassen, weiterzuführen und regelmäßig zu überprüfen. Der Flächenwidmungsplan besteht aus dem örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) und dem Flächenwidmungsteil. Das Örtliche Entwicklungskonzept soll grundlegende Entwicklungsoptionen für einen längerfristigen Planungszeitraum vorskizzieren. Im FWP werden für das gesamte Gemeindegebiet konkret folgende Widmungskategorien festgelegt, wie:
Eine derartige "Gesamtüberarbeitung" des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Rainbach i. M. fand im Jahr 2011 statt. Duchaus wurden notwendige Widmungsänderungen als sogenannte "Einzeländerungen" in der Zwischenzeit durchgeführt, dennoch gilt es den Gesamtplan einmal in einer Dekade neu zu verordnen. Nach dem sogenannten Einleitungsbeschluss zum Verfahren Anfang 2004 und nach Abschluss eines Vorverfahrens mit den maßgebenden Dienststellen der Aufsichtsbehörde (Land OÖ.), sowie weiteren Institutionen (zB. Leitungsträger, Landwitschaftskammer, etc.), werden nun direkt Betroffene (Grundeigentümer) verständigt. Diese erhielten nachweislich eine schriftliche Verständigung (Schreiben vom 02.01.2025).
Gemäß § 36, Abs. 4, des OÖ. Raumordnungsgesetz 1994 idgF. wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben - bis 13.02.2025.
Weitere Details in der hierzu ergangenen Verständigung vom 02.01.2025: Kdm_Flwp4_5_Gesamt4Wo.pdf herunterladen (0.04 MB)
Download: Übersicht der Überarbeitung FWP 4>5 (Planausschnitte) - FWP4-5_ausschnitte_26.11.24_web2.jpg herunterladen (11.97 MB)
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der Baubehörde gerne zur Verfügung - 07949/6255.