Elektronischer Wasserzähler

Im Jahr 2022 wurde begonnen, die Wasserzähler auf ein Funk-System umzustellen. Die Ableseprozedur wird damit vereinfacht. In Kooperation mit Firma G. BERNHARDT’s Söhne GmbH mit Sitz in Wr. Neudorf erfolgt kontinuierlich die Umrüstung in den Häusern. Dabei wird nur die innenliegende "Zählerpatrone" bei den vorhandenen Wasserzähler-Gehäusen gewechselt.

Die Bekanntgabe des Wasserzählerstandes (alljährliche Wasserablesung Ende September) mittels Ablesekarte ist daher nicht mehr notwendig.

Unsere Bauhofmitarbeiter werden die Wasserzählerstände per Funk mit Stichtag 30.09. einlesen und die erfassten Zählerdaten können in das Abrechnungsprogramm übernommen werden – dadurch entfällt der manuelle Erfassungsaufwand. Der Zähler übermittelt in der Zeit die er funkt, folgende Daten:

  • Zählernummer
  • aktueller Zählerstand
  • Datum und aktuelle Uhrzeit
  • eventuell Fehlercode

Da unsere Zähler nicht ständig funken, ist daraus auch kein Lastprofil ableitbar, dass ein Nutzerverhalten widerspiegeln würde. Details dazu:

  • Übertragung ist mittels AES-Schlüssel 128bit verschlüsselt.
  • Funkzeit im primären Ablesezeitraum des Monats Oktober; in den Tagen Dienstag, Mittwoch u. Donnerstag (alle 12 Sekunden von 7 bis 13 Uhr) - Danach ist Zähler wieder inaktiv.
  • Funkmodulaufsatz sendet auf 868 MHz. - bei einer Leistung von 25 mW (Miliwatt) innerhalb von 2 mS (Vergleich: Smartphone liegt bei durchschnittlich 1000 mW).
  • Mit einem passenden Empfangsgerät wird mittels "drive by" ("beim vorbeifahren") der Zählerstand abgelesen.


Zum Thema der Einwilligung der elektronischen Datenverarbeitung:

Während Stromzähler hiezu eine klare gesetzliche Grundlage genießen, gilt es für Wasserzähler auf eine Einwilligung einzugehen. Also beim erstmaligen Einbau/Tausch des "Funk-Wasserzählers" wird auf dieses neue System in Rainbach i. M. hingewiesen, bzw. werden weiterführende Infoquellen erläutert. Klarstellung dazu: Wenn auch Daten verschlüsselt und wenn auch keine - sofort erkennbaren - "personenbezogenen Daten" aus der Zählerablesung generiert werden, erfolgt schlussendlich eine interne Zusammenführung der Daten (beim Maktgemeindeamt). Der Fokus zur Einwilligung liegt eher darauf, dass eben ein elektronischer Datensatz generiert wird und hierüber die Eigentümer zustimmen müssen, dass die Marktgemeinde Rainbach i. M. die Daten auf diese Art weiterverarbeiten darf.


Widerruf der Einwilligung:

Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich bei der Marktgemeinde Rainbach i. M., Prager Straße 5, 4261 Rainbach i. M., oder per E-Mail an gemeinde @ rainbach.at widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Datenschutzrechtliche Hinweise - klicke hier (pdf 0.5 MB).